Selbstbestimmung im Mittelpunkt
Rechtliche
Betreuung
Eine rechtliche Betreuung darf nur angeordnet werden, wenn sie erforderlich ist. Wünsche und Selbstbestimmung der betroffenen Person sind dabei maßgeblich.
- Beratung im Betreuungsverfahren
- Prüfung von Aufgabenbereichen
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Vertretung gegenüber Gericht und Behörden
- Änderung oder Aufhebung einer Betreuung